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Regelversorgung
Hier geht es um einen Begriff aus dem Bereich der Vergütung zahnmedizinischer und zahntechnischer Leistungen. Die Regelversorgung betrifft die Versorgung eines Patienten mit Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen. Hinsichtlich der Regelversorgung gilt der Grundsatz, dass die mit der Regelversorgung verbundenen Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, d.h. der Patient zahlt insoweit keinen Eigenanteil, wenn es sich bei dem Patienten um einen sog. Härtefall handelt.
(Letzte Aktualisierung: 03.07.2019)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt