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NEM
Die Abkürzung steht im Bereich der Ermittlung und Abrechnung zahnmedizinischer Leistungen (Zahnersatz und Zahnkronen) für eine Versorgung durch Nichtedelmatall.
(Letzte Aktualisierung: 05.07.2019)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt