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MKV
Die Abkürzung steht für das Wort Mehrkostenvereinbarung. Es handelt sich um einen Begriff aus dem Gebührenrecht für Zahnärzte. Zu Einzelheiten s. § 28 Abs. 2 SGB V.
(Letzte Aktualisierung: 27.06.2019)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt