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Gesundheit / Medizinrecht

Materialkosten (GOZ)

Materialkosten sind bei zahlreichen Leistungen nach der GOZ mit den GOZ-Gebühren abgegolten, d.h. sie können nicht separat geltend gemacht werden. Es gibt aber Ausnahmen, so z. B. Anästhetikum (GOZ-Ziffern 0090, 0100). GOZ 0090 steht für „Intraorale Infiltrationsanästhesie“, GOZ 0100 steht für „Intraorale Leitungsanästhesie“.

(Letzte Aktualisierung: 07.02.2020)

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