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Krankheit (Zahnmedizin)
Als Krankheit im Sinne des ZHG ist nach § 1 Abs. 3 Satz 2 ZHG jede von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich der Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und des Fehlens von Zähnen.
(Letzte Aktualisierung: 29.04.2019)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt