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HOZ
Hierbei handelt es sich um eine Abkürzung für eine (geplante) Honorarordnung für Zahnärzte. Eine solche gibt es unter dieser Überschrift bis heute nicht. Es handelt sich vielmehr lediglich um einen Vorschlag berufsständischer Interessenvertretungen der Zahnärzte in Deutschland. Bislang sind für die Vergütung zahnmedizinischer Leistungen im Wesentlichen Bema und GOZ maßgeblich.
(Letzte Aktualisierung: 02.07.2019)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt