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FAL-/FTL-Leistungen
Hierbei handelt es sich um Abkürzungen aus dem Bereich der Zahnmedizin. Es geht um funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen.Diese können nicht zu Lasten einer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Abrechnung der Privatleistung nach der GOZ.
(Letzte Aktualisierung: 05.07.2019)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt