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EBM
Die Abkürzung steht für den Einheitlichen Bewertungsmaßstab, ein Begriff aus dem ärztlichen Gebührenrecht. Der EBM bestimmt den Inhalt der berechnungsfähigen ärztlichen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander.
(Letzte Aktualisierung: 07.01.2016)
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