https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/medizinrecht/drg-diagnosis-related-groups
DRG (Diagnosis Related Groups)
Mit DRG bezeichnet man ein diagnosebezogenes Klassifikationssystem, welches die Grundlage bildet für ein pauschaliertes Abrechnungsverfahren von Krankenhausleistungen.
Mit Hilfe dieses ökonomisch-medizinischen Patientenklassifikationssystems werden die im Krankenhaus vollstationär behandelten Patienten (Krankenhausfälle) anhand von medizinischen Daten (Haupt- und Nebendiagnosen, Prozedurencodes) Fallgruppen zugeordnet.
(Letzte Aktualisierung: 19.10.2015)