https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/medizinrecht/corona-hygiene-pauschale
Corona-Hygiene-Pauschale
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Verband der Privaten Krankenkassen (PKV) haben gemeinsam eine Vereinbarung getroffen. Dadurch soll dem durch die COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Aufwand für Schutzkleidung und Hygienemaßnahmen Rechnung getragen werden.
Zahnärzte können ab sofort eine Corona-Hygiene-Pauschale von 14,23 EUR je Sitzung abrechnen. Diese Vergütung ist laut Beschluss Nr. 34 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen analog zur GOZ-Nr. 3010 zu berechnen.
Der Beschluss gilt zunächst bis zum 31.07.2020.
(Letzte Aktualisierung: 15.04.2020)
Unsere Standorte finden Sie hier.
Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt