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Bema 107 (Zst)
Es handelt sich um eine Gebührenziffer im sog. einheitlichen Bewertungsmaßstab, kurz Bema. Diese Ziffer ist einschlägig bei dem Entfernen harter Zahnbeläge. Sie ist je Sitzung, aber nur einmal pro Kalenderjahr abrechenbar. Die Bewertungszahl beträgt 17.
Die entsprechenden Gebühren nach der GOZ ergeben sich aus den Ziffern 4050 und 4055 (einwurzeliger bzw. mehrwurzeliger Zahn).
(Letzte Aktualisierung: 08.07.2019)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt