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Gesundheit / Medizinrecht

BAG (Berufsausübungsgemeinschaft)

Die Abkürzung steht für Berufsausübungsgemeinschaft, worunter man einen Zusammenschluss von Ärzten oder Zahnärzten zum Zwecke gemeinsamer Ausübung des Arzt- bzw. Zahnarztberufs versteht. Das einschlägige Berufsrecht kennt eine örtliche und eine überörtliche BAG.

(Letzte Aktualisierung: 07.01.2016)