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BAG (Berufsausübungsgemeinschaft)
Die Abkürzung steht für Berufsausübungsgemeinschaft, worunter man einen Zusammenschluss von Ärzten oder Zahnärzten zum Zwecke gemeinsamer Ausübung des Arzt- bzw. Zahnarztberufs versteht. Das einschlägige Berufsrecht kennt eine örtliche und eine überörtliche BAG.
(Letzte Aktualisierung: 07.01.2016)
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