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Gesundheit / Medizinrecht

ABDA

Die Abkürzung steht für die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.; hierbei handelt es sich um die Spitzenorganisation aller Apothekerinnen und Apotheker.

Die ABDA zählt 17 Landesapothekerkammern und 17 Landesapothekerverbände zu ihren Mitgliedern. Nordrhein-Westfalen ist in zwei Gebiete aufgeteilt, nämlich in das Gebiet Nordrhein und das Gebiet Westfalen-Lippe.

Unter dem Dach der ABDA haben sich

  • die Apothekerkammern in der Bundesapothekerkammer (BAK) und
  • die Apothekerverbände im Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV)

zusammengeschlossen.

Die Kammermitgliedschaft ist für alle Apotheker verpflichtend. Die Mitgliedschaft von Apothekeninhabern im Verband ist freiwillig.

Weitere Informationen findet man auf der Internetseite der ABDA.

(Letzte Aktualisierung: 21.10.2020)

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