https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/kuendigungsgruende/verrichtung-privater-dinge-waehrend-der-arbeitszeit
Verrichtung privater Dinge während der Arbeitszeit
Gehen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit privaten Dingen nach, ist das ein Pflichtverstoß, der an sich geeignet ist, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 26.7.2016 – 2 Sa 385/15). In dem durch das LAG entschiedenen Fall hat das Gericht allerdings die durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung – einzelfallbezogen – als unwirksam angesehen (siehe zu der Entscheidung auch den Beitrag von Adams in DB 2017, 432).
(Letzte Aktualisierung: 29.03.2017)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt