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Todesdrohung
Wenn ein Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten im Verlaufe eines Telefonats mit den Worten „ich stech´ Dich ab“, kann dies eine außerordentliche und fristlose Kündigung rechtfertigen (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 15.8.2016 – 7 Ca 415/15).
(Letzte Aktualisierung: 22.08.2016)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt