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Spesenbetrug
Der sog. Spesenbetrug kann eine ordentliche und in vielen Fällen auch eine außerordentliche und fristlose Kündigung des Arbeitgeber nach sich ziehen.
Siehe dazu auch ArbG Berlin, Urt. v. 25.07.2019 – 63 Ca 14303/18 [Kündigung des Leiters der Finanzabteilung der AfD-Fraktion].
(Letzte Aktualisierung: 02.08.2019)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt