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Kündigungsgründe Arbeitsvertrag A-Z

Neonazi / 'Mein Kampf'

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein in einem Bezirksamt beschäftigter Mitarbeiter, der während der Arbeitszeit „Adolf Hitler, Mein Kampf“ (Originalfassung) gelesen hatte, ordentlich gekündigt werden darf (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.09.2017 – 10 Sa 899/17). Das Gericht hat ein vorherige Abmahnung für überflüssig gehalten und eine Revision nicht zugelassen.

(Letzte Aktualisierung: 04.10.2017)

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