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Illoyalität
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass das Anstellungsverhältnis mit der Geschäftsführerin eines Vereins, die auf intrigante Weise zielgerichtet die Abwahl des Vereinsvorsitzenden betreibt, außerordentlich und fristlos gekündigt werden kann (BAG, Urt. v. 01.06.2017 – 6 AZR 720/15). Durch ein solch illoyales Verhalten werde die für eine weitere Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensbasis zerstört und der Betriebsfriede erheblich gestört.
(Letzte Aktualisierung: 21.06.2017)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt