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Heimliches Aufzeichnen eines Personalgesprächs mittels Handy
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen hat entschieden (LAG Hessen, Urt. v. 23.08.2017 – 6 Sa 137/17): Einem Arbeitnehmer, der zu einem Personalgespräch mit Vorgesetzen und Betriebsrat eingeladen wird und dieses Gespräch heimlich mit seinem Smartphone aufnimmt, kann wirksam fristlos gekündigt werden.
(Letzte Aktualisierung: 14.03.2018)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt