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Handyverbot
Ein Verstoß gegen das arbeitgeberseitig ausgesprochene Verbot kann eine Kündigung begründen, zumindest aber dürfte in vielen Fällen zumindest eine Abmahnung wirksam ausgesprochen werden können.
Siehe dazu auch LAG Köln, Urt. v. 19.12.2019 – 7 Sa 444/19:
„Rechtliche Bedenken gegen das Verbot, während der dienstlichen Einsatzzeiten private Mobilfunktelefone zu benutzen, bestehen nicht. Die Klägerin ist als Sicherheits- und Kontrollkraft beschäftigt. Sie trägt mit ihren arbeitsvertraglichen Aufgaben dazu bei, die Sicherheit eines ordnungsgemäßen Flughafenbetriebes und damit auch die Sicherheit des über den Flughafen abgewickelten Flugverkehrs zu gewährleisten. Ihr Arbeitsauftrag erfordert während der Einsatzzeiten an den Kontrollstellen ständige Aufmerksamkeit und Einsatzbereitschaft. Die Nutzung eines privaten Mobiltelefons stellt mit ihren zahlreichen Funktionsmöglichkeiten eine erhebliche potentielle Quelle der Ablenkung dar. Dies gilt für das Führen und Annehmen von Telefonaten, für das Senden wie Empfangen und Lesen von Nachrichten ebenso wie – erst recht – für das Surfen im Internet. Die Beklagte hat ein berechtigtes dienstliches Interesse daran, derartige potentielle Ablenkungsquellen während der Einsatzzeiten der Arbeitnehmerin konsequent auszuschalten.“
(Letzte Aktualisierung: 12.08.2020)
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