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Extremismus
Eine (v. a. politisch) extremistische Haltung eines Arbeitnehmers ist nicht ohne weiteres ein Grund für eine ordentliche oder gar außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Schwierig wird die arbeitgeberseitige Kündigung vor allem in den Fälle eines lediglich außerdienstlichen Verhaltens des Arbeitnehmers.
Siehe auch den Beitrag von Steinau-Steinrück und Burmann in NJW-Spezial, 2018, 626 f. („Außerdienstliches extremistisches Verhalten als Kündigungsgrund“).
Bitte beachten Sie unsere Ausführungen zum Kündigungsgrund Rechtsextremismus.
(Letzte Aktualisierung: 15.10.2018)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt
Aigerim Rachimow
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Medizinrecht
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