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Einschlafen während der Arbeit
Das Arbeitsgericht (ArbG) Köln hatte über die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit einer Mitarbeiterin einer Bahngesellschaft zu entscheiden, die im Zugabteil eingeschlafen war und so erst mit mehreren Stunden Verspätung die Arbeit aufgenommen hatte (ArbG Köln, Urt. v. 19.11.2014 – 7 Ca 2114/14. Die Arbeitnehmerin hatte bei Dienstbeginn über Unwohlsein geklagt, sich jedoch nicht offiziell krankgemeldet.
Das Gericht hat der Kündigungsschutzklage stattgegeben. Es ist der Meinung, dass die Arbeitnehmerin zuvor hätte einschlägig und erfolglos abgemahnt werden müssen.
Soweit sich der Arbeitgeber darauf berufen hatte, dass es bereits eine Abmahnung wegen Verschlafens des Dienstbeginns gegeben habe, so erachtete das Gericht diese Abmahnung sowie weitere Abmahnungen als nicht einschlägig und damit die Kündigung des Arbeitgebers als unverhältnismäßig.
(Letzte Aktualisierung: 24.11.2014)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt