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Datenschutzverstoß
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat entschieden (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 01.09.2016 – 10 Sa 192/16, NZA-RR 2017, 18):
„Die massenhaften Abrufe von Meldedaten durch eine Mitarbeiterin im Bürgeramt rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung, auch wenn sie nur einen kleinen Personenkreis betreffen und aus reiner Neugier erfolgt sind.“
(Letzte Aktualisierung: 14.02.2020)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt