https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/kuendigungsgruende/beleidigung-eines-arbeitskollegen-hitlergruss
Beleidigung eines Arbeitskollegen (Hitlergruß)
Das ArbG Hamburg – 12 Ca 348/15 – hält einen wichtigen Grund (§ 626 Abs. 1 BGB) für gegeben, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Auseinandersetzung mit einem Kollegen diesen mit dem Hitlergruß grüßt („Du bist ein heil, du Nazi“).
Siehe auch LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 05.12.2019 – 17 Sa 3/19 (beleidigende, islamfeindliche Äußerungen eines Arbeitnehmers gegenüber einem Arbeitskollegen).
(Letzte Aktualisierung: 09.12.2019)
Unsere Standorte finden Sie hier.
Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt