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Behinderung
Eine Behinderung als solche kann nur in Ausnahmefällen einen Kündigungsgrund darstellen, insbesondere dann, wenn der betreffende Arbeitnehmer wegen der Behinderung seinen Arbeitspflichten in nennenswertem Umfang nicht (mehr) nachkommen kann. Zu beachten ist das etwaig maßgebliche Zustimmungserfordernis nach § 85 SGB IX.
(Letzte Aktualisierung: 22.12.2014)
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Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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