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Ausländerfeindliche Äußerungen / Parolen
Siehe dazu u.a. LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 15.01.2020 – 4 Sa 19/19, NZA-RR 2020, 253:
„Grobe Beleidigungen von Arbeitskollegen, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, sind grundsätzlich geeignet, einen eine außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Grund darzustellen (BAG 27. September 2012 – 2 AZR 646/11 -). Es handelt sich hierbei um einen gewichtigen Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers (BAG 10. Dezember 2009 – 2 AZR 534/08 -). Entsprechendes gilt für das Äußern ausländerfeindlicher oder rassistischer Parolen, insbesondere dann, wenn sie volksverhetzenden Charakter haben (LAG Baden-Württemberg 25. März 2009 – 2 Sa 94/08 -).“
(Letzte Aktualisierung: 17.07.2020)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt