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Kündigungsgründe Arbeitsvertrag A-Z

Abwerben eines Arbeitskollegen

Wirkt der Arbeitnehmer auf einen Arbeitskollegen ein, um ihn auf diese Weise dazu zu veranlassen, sein bislang bestehendes Arbeitsverhältnis – insbesondere durch Ausspruch einer Kündigung – zu beenden, damit er sodann ein neues Arbeitsverhältnis mit dem Abwerbenden oder einem Dritten eingeht, kann das im Verhältnis zum abwerbenden Arbeitnehmer den Ausspruch einer ordentlichen und verhaltensbedingten Kündigung, ggf. auch einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen.

Nach Meinung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 30.08.2012 – 10 Sa 1198/12) gilt für den Fall einer außerordentlichen Kündigung:

„Das Abwarten von Mitarbeitern für eine eigene Firma muss grundsätzlich auch einen Tag vor Ende des Arbeitsverhältnisses noch abgemahnt werden.“

(Letzte Aktualisierung: 30.12.2014)

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