https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/kuendigungsgruende-mietwohnung/zahlungsverzug
Zahlungsverzug
Siehe dazu BGH, Urt. v. 10.04.2019 – VIII ZR 39/18:
„Wird der Mieter nach einer Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a oder b BGB) rechtskräftig zur Zahlung eines auch für die Kündigung relevanten Mietrückstands verurteilt, sind damit die Voraussetzungen eines Zahlungsverzugs im Zeitpunkt der Kündigung nicht bindend festgestellt.“
(Letzte Aktualisierung: 23.09.2019)
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