https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/kuendigungsgruende-mietwohnung/temperatur
Temperatur
Erhitzt sich eine Dachgeschosswohnung im Sommer auf mehr als 46 Grad, kann der Mieter den Wohnungsmietvertrag fristlos kündigen (Berliner Verfassungsgerichtshof, Beschl. v. 20.03.2007 – 40/06).
(Letzte Aktualisierung: 09.08.2018)
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