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Skiwerkstatt
Das Amtsgericht (AG) München hat entschieden, dass der auch nur eingeschränkte Betrieb einer Skiwerkstatt in einem Wohngebäude durch den Mieter die gegenüber diesem durch den Vermieter ausgesprochene Kündigung des Wohnraummietvertrages rechtfertigen kann (AG München, Urt. v. 30.11.2017 – 423 8953/17).
(Letzte Aktualisierung: 06.02.2019)
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