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Pflichtverletzung (Angehörige des Mieters)
Ob Pflichtverletzungen eines Angehörigen des Mieters eine (fristlose) Kündigung rechtfertigen könne, ist nicht für alle Fälle abschließend geklärt. Das OLG Frankfurt a. M. hat entschieden (OLG Frankfurt. a. M., Beschl. v. 11.09.2018 – 2 U 55/18):*
„Schwere Pflichtverletzungen des Sohnes eines Mieters können dem Mieter nicht per se zugerechnet werden und rechtfertigen allein keine fristlose Kündigung. Das hat das Oberlandegericht Frankfurt am Main (OLG) mit heute veröffentlichten Beschluss entschieden und zugleich klargestellt, dass verbale Entgleisungen der Anwältin der Mietpartei eine fristlose Kündigung erst tragen, wenn der Mieter sie sich zu Eigen macht.“
*Pressemitteilung des Gerichts 58/2018 v. 26.11.2018
(Letzte Aktualisierung: 29.11.2018)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt