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Diebstahl (Treppendiebstahl)
Das Amtsgericht München hat entschieden (AG München, Urt,. v. 16.03.2018 – 424 C 13271/17): Der Abbau einer Außentreppe zur Vereitelung eines direkten Zugangs des Vermieters zu seiner im 1. OG gelegenen Wohnung berechtigt den Vermieter, dem Mieter fristlos zu kündigen
(Letzte Aktualisierung: 07.09.2018)
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