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Unternehmer (§ 14 BGB)
Nach § 14 Abs. 1 BGB definiert sich der Unternehmer wie folgt:
„Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.“
BGH, Urt. v. 18.10.2017 – VIII ZR 32/16, MDR 2018, 17 = NJW 2018, 150:
„Die Veräußerung eines vom Verkäufer – hier einem nicht im Bereich des Pferdehandels tätigen selbständigen Reitlehrer und Pferdeausbilder – ausschließlich zu privaten Zwecken genutzten Pferdes ist regelmäßig nicht als Unternehmergeschäft zu qualifizieren (im Anschluss an Senatsurteile vom 13. März 2013, VIII ZR 186/12, NJW 2013, 2107 Rn. 18; vom 27. September 2017, VIII ZR 271/16, unter II 3).“
Siehe auch den Beitrag von Meier/Schmitz in NJW 2019, 2345 ff. [Verbraucher und Unternehmer – ein Dualismus?]
(Letzte Aktualisierung: 01.10.2019)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt