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Online-Gründung (GmbH)
Es ist geplant, dass ab dem Jahr 2021 GmbHs in einem Online-Verfahren gegründet werden können. Noch sind viele Details nicht klar. Es zeichnen sich derzeit folgende Punkte ab:
- Geplant ist eine GmbH-Online-Gründung mit Inkrafttreten einer entsprechenden gesetzlichen Regelung zum 1. August 2021.
- Hintergrund ist der Entwurf eines Gesetzes zum Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht („NRW-Entwurf“); dafür wiederum ist eine Digitalisierungsrichtlinie der EU aus dem Jahr 2019 verantwortlich.
- Die Beteiligung eines Notars ist weiterhin erforderlich.
- Die Beurkundung soll über ein neues Videokommunikationssystem der BNotK erfolgen.
- Die notwendige Identifikation geschieht mithilfe der Online-Funktion des Personalausweises; es ist ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Mobiltelefon erforderlich.
- Die Unterschriften werden über eine elektronische Signatur erteilt.
- Bei Zweifel oder Verdachtsmomenten kann der Notar auf einer Präsenzbeurkundung bestehen.
- Nach dem bislang vorliegenden Gesetzesentwurf ist nur eine Bargründung möglich.
- Es soll nur die Gründung im Online-Verfahren möglich sein; spätere Änderungen müssen weiterhin analog erfolgen.
- Die entsprechende EU-Richtlinie, auf der das Gesetz beruht, schreibt eine Gründung innerhalb von fünf Arbeitstagen und bei natürlichen Personen unter Verwendung von Mustern vor.
- Sonstige Gründungen sollen innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Zahlung der Einlage und Vorlage aller Unterlagen beim Notar erfolgen
- Problem: Verzögerung durch die Eröffnung eines Bankkontos auf den Namen der GmbH/UG!?
(Letzte Aktualisierung: 29.12.2020)
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Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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