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Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer
Minderheitsgesellschafter sind Gesellschafter, deren Anteil 50 % nicht erreicht. Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer sind Gesellschafter mit einem Gesellschaftsanteil unter 50 %, die zugleich zum Geschäftsführer bestellt wurden. Die Frage nach der Sozialversicherungspflicht eines Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers wirft schwierige rechtliche Fragen aus.
Siehe auch unser Dienstleistungsangebot Statusprüfstelle.
(Letzte Aktualisierung: 17.08.2016)
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Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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