https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/handels-und-gesellschaftsrecht/mac-klauseln-mae-klauseln
MAC-Klauseln / MAE-Klauseln
Die Abkürzung „MAC“ steht für Material-Adverse-Change. Es handelt sich um Klauseln in Verträgen über einen Unternehmenskauf. Diese räumen dem Käufer unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag ein, nämlich dann, wenn es zu wesentlichen nachteiligen Entwicklungen bei der sog. Zielgesellschaft gekommen ist.
Ein Synonym sind MAE-Klauseln, wobei die Abkürzung „MAE“ für Material-Adverse-Event/Effect steht.
Siehe auch den Beitrag von Brandi/Schmidt in DB 2019, 2002 ff. [Material-Adverse-Change-Klauseln in Unternehmenskaufverträgen nach dem Gerichtsurteil Akorn/Fresenius].
(Letzte Aktualisierung: 23.10.2019)
Unsere Standorte finden Sie hier.
Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de