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Jahresabschluss (Sprache)
Nach § 244 HGB ist der Jahresabschluss in deutscher Sprache aufzustellen.
Zu beachten ist, dass für die Buchführung auch jede andere (lebende) Sprache gewählt werden kann (§ 239 Abs. 1 Satz 1 HGB).
(Letzte Aktualisierung: 15.08.2016)
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