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Handels- und Gesellschaftsrecht

Jahresabschluss (Sprache)

Nach § 244 HGB ist der Jahresabschluss in deutscher Sprache aufzustellen. 

Zu beachten ist, dass für die Buchführung auch jede andere (lebende) Sprache gewählt werden kann (§ 239 Abs. 1 Satz 1 HGB).

(Letzte Aktualisierung: 15.08.2016)

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