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GmbH-gebV
Die Abkürzung steht für die GmbH mit gebundenem Vermögen. Dabei handelt es sich um eine Gesellschaftsform, die aktuell nicht existiert, aber diskutiert wird. Die Besonderheit der GmbH-gebV besteht in einer gegenüber der „normalem“ GmbH dauerhaften Vermögensbindung (sog. „Asset Lock“).
Siehe dazu auch den Beitrag von Hüttemann/Schön in DB 2021, 1356 ff. [„Die ´GmbH mit gebundenem Vermögen´ – ein Steuersparmodell?!“] sowie den Aufsatz von Kempny in DB 2021, 2248 ff. [„Die ´GmbH mit gebundenem Vermögen´ ist kein Steuersparmodell“] und ders. In DB 2024, 617 ff. [„Zivil- und steuerrechtliche Gesichtspunkte einer künftigen Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“]
(Letzte Aktualisierung: 08.04.2024)
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Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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