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Handels- und Gesellschaftsrecht

GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Handelsgesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit und einem oder mehreren Gesellschaftern. Sie ist nicht auf einen bestimmten Zweck festgelegt.

Die GmbH ist eine juristische Person (§ 13 Abs. 1 GmbHG) und hat zwingend mindestens zwei Organe – den Geschäftsführer als Handlungsorgan und die Gesellschafterversammlung.

Für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG).

Die GmbH ist bei dem Registergericht (Amtsgericht), in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung zum Handelsregister anzumelden (§ 7 Abs. 1 GmbHG). Die Anmeldung darf erst vorgenommen werden, wenn mindestens ein Viertel jedes Geschäftsanteils und mindestens ein Betrag in Höhe der Hälfte des Mindeststammkapitals eingezahlt ist (Einzelheiten dazu s. § 7 Abs. 2 GmbHG). Sacheinlagen müssen so an die Gesellschaft übergehen, dass sie dieser endgültig zur freien Verfügung stehen (§ 7 Abs. 3 GmbHG).

(Letzte Aktualisierung: 29.10.2013)

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Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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