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Gelegenheitsgesellschaft
Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft, die lediglich für einen bestimmten Anlass, d. h. befristet ins Leben gerufen wird. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Gesellschaft mit dem Zweck gegründet wurde, ein bestimmtes Projekt durchzuführen. Als Rechtsform kommt unter anderem die Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Betracht.
(Letzte Aktualisierung: 15.05.2023)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt