https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/handels-und-gesellschaftsrecht/firmeneinheit
Firmeneinheit
Hierbei handelt es sich um einen Grundsatz aus dem Recht der Firma (siehe auch §§ 17 ff. HGB).
Der Grundsatz ist keiner besonderen Vorschrift zu entnehmen. Er wird aus dem Grundsatz der Firmenwahrheit abgeleitet (Koller/Kindler/Roth/Morck, HGB, Komm., 8 Auf. 2015, § 17, Rn. 15).
Der Grundsatz der Firmeneinheit bedeutet, dass für ein Unternehmen immer nur eine Firma geführt werden darf. Das soll den Rechtsverkehr vor einer Irreführung hinsichtlich des Unternehmensträgers schützen.
(Letzte Aktualisierung: 30.11.2015)
Unsere Standorte finden Sie hier.
Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt
Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de