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Fairness Opinion
Hierbei handelt es sich um eine Stellungnahme eines unabhängigen Gutachters zur Beurteilung eines geplanten Unternehmenskaufs oder Unternehmensverkaufs im Hinblick auf den Kaufpreis oder auch ein Umtauschverhältnis. Die Fairness Opinion hat in der Regel lediglich die Durchsicht öffentlich zugänglicher Dokumente zum Gegenstand und darf mit einer Due Diligence nicht verwechselt werden. Als Gutachter kommen etwa Wirtschaftsprüfer in Betracht.
Siehe dazu auch den Beitrag von Hasselbach/Alles in DB 2021, 3015 ff. [„Die Business Judgement Rule in der M&A-Praxis“] sowie den Aufsatz von Follert/Gleißner in DB 2022, 1145 ff. [„Enthaftung des Vorstands durch die sog. ´Fairness Opinion´“?].
(Letzte Aktualisierung: 13.05.2022)
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Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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