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Einheits-GmbH & Co. KG
Unter einer Einheits-GmbH & Co. KG versteht man eine GmbH & Co. KG, bei der die Anteile an der Komplementär-GmbH von der KG gehalten werden. Damit ist die KG alleinige Gesellschafterin ihrer Komplementärin. So ist gewährleistet, dass die Anteile an der KG und die Anteile an der Komplementär-GmbH nicht auseinanderfallen können.
Zur Frage der gewerblichen Prägung einer Einheits-GmbH & Co. KG siehe BFH, Urt. v. 13.07.2017 – IV R 42/14 und den Aufsatz von Wachter, DB 2017, 2827.
(Letzte Aktualisierung: 05.12.2017)
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