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Compliance
Kurz gesagt bezeichnet Compliance die Regel- oder Gesetzestreue, was bedeutet, dass z. B. in einem Unternehmen Maßnahmen zur Einhaltung von Regeln und Gesetzen und zur Vermeidung von Verstößen gegen diese ergriffen werden. Diese Praxis ist in verschiedenen Bereichen sinnvoll. So kann im Bereich der Steuern ein Compliance-System dazu führen, dass Betriebsprüfungen reibungsloser verlaufen und Steuerstraftaten vermieden werden.
Im Bereich des Strafrechts ist Compliance einerseits ein Mittel Straftaten durch Unternehmensangehörige zu verhindern oder bereits begangene Straftaten intern aufzuklären und andererseits geeignet, die strafrechtliche Verantwortung Einzelner ggf. angemessen zu verteilen.
Entgegen weit verbreiteter Auffassung sind derartige Prüfungen und Programme nicht nur für größere Unternehmen sinnvoll sondern auch für Mittelstand und Kleinbetriebe interessant. Beispielsweise kann die Einführung eines Systems zur besseren Dokumentation des Zahlungsverkehrs dazu beitragen, im Unternehmen vorgehende Untreue-Taten aufzudecken oder diese bereits im Vorfeld zu verhindern. Ebenso ist eine Compliance-Beratung sinnvoll, wenn die Mitarbeiter oder die Leitung eines Unternehmens über die persönlichen Pflichten und Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen sensibilisiert werden sollen.
In jedem Fall empfiehlt sich eine regelmäßige Bestandsaufnahme innerhalb des Unternehmens bevorzugt unter Zuhilfenahme eines kompetenten Beraters.
Siehe auch den Beitrag von Bräutigam/Habbe in NJW 2022, 809 ff. [„Digitalisierung und Compliance – Rechtliche Herausforderung für die Geschäftsleitung“] sowie unsere Ausführungen zum Stichwort Corporate Governance Kodex (DCGK).
(Letzte Aktualisierung: 06.04.2022)
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