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Beschlussmängel (Personengesellschaften)
Im geltenden geschrieben Recht gibt es keine gesetzlichen Regelungen über Beschlussmängel bei den Personengesellschaften. Das wird sich durch das MoPeG (= Gesetz zur Änderung des Rechts der Personengesellschaften) ändern.
Siehe auch den Beitrag von Nolting in NJW 2022, 113 ff. [„Anfechtungsklage gegen Beschlüsse im Personengesellschaftsrecht und deren Fixierung“].
(Letzte Aktualisierung: 03.02.2022)
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