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Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, wenn der zum Unterhalt Verpflichtete den Unterhalt nicht oder zu wenig zahlt. Ein allein erziehender Elternteil, in dessen Haushalt ein noch minderjähriges Kind lebt, kann in diesem Fall bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beanspruchen.
Der Antrag muss beim zuständigen Jugendamt gestellt werden. Der Unterhaltsvorschusssatz für Kinder von 0 bis unter 6 Jahren beträgt 2025 232,00 Euro, für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren 304,00 Euro und für Kinder von 12 bis unter 18 Jahren 399,00 Euro.
(Letzte Aktualisierung: 06.12.2024)