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Familienrecht

Unterhaltstitel

Die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung wird durch Schaffung eines Vollstreckungstitels abgesichert. Ein Vollstreckungstitel kann ein gerichtlicher Beschluss, eine beim Jugendamt aufgesetzte Urkunde oder eine notariell verfasste Urkunde sein, aus der ein Unterhaltsberechtigter unmittelbar die Zwangsvollstreckung betreiben kann.

Jeder Unterhaltsberechtigte hat einen Anspruch darauf, dass ein solcher Titel errichtet wird. Die regelmäßige Zahlung von Unterhalt allein lässt diesen Anspruch nicht entfallen. Im Falle von Minderjährigenunterhalt besteht die Möglichkeit, den Unterhaltstitel kostenlos beim Jugendamt erstellen zu lassen.

Ein Unterhaltstitel verliert seine Wirksamkeit nur unter bestimmten formellen Voraussetzungen. Dies gilt auch bei Titeln des Jugendamtes. Daher ist sowohl bei der Festsetzung als auch bei der Abänderung besondere Achtsamkeit geboten. Wir beraten Sie hierbei gern, natürlich bundesweit.

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(Letzte Aktualisierung: 25.04.2017)