https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/familienrecht/gueterstand
Güterstand
Mit dem Begriff Güterstand sind Regelungen zur Frage gemeint, in welcher Form in der Ehe das eigene und das gemeinsame Vermögen genutzt und geteilt wird. Das Gesetz unterscheidet drei Güterstände, der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft.
Die Zugewinngemeinschaft gilt als vereinbart, wenn kein anderer Wahlgüterstand durch einen notariellen Ehevertrag erfolgt ist.
Die Vereinbarung der Gütertrennung ermöglicht so zum Beispiel, im Rahmen und den Grenzen des § 1378 BGB steuerfreie Vermögensübertragungen unter Ehegatten.
Aber auch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann dieser modifiziert werden und für die individuellen Verhältnisse gestaltet werden.
Der Güterstand kann mehrfach geändert werden und gewinnt so als Gestaltungsmittel immer mehr an Bedeutung.
(Letzte Aktualisierung: 19.04.2021)
Unsere Standorte finden Sie hier.
Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de