https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/familienrecht/ehezeit
Ehezeit (im Versorgungsausgleichsrecht)
Ehezeit im Sinne des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist; sie endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags, § 3 Abs. 1 VersAusglG.
(Letzte Aktualisierung: 30.05.2016)