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Betreuungsunterhalt (Kindesunterhalt)
Der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes, § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB.
(Letzte Aktualisierung: 29.02.2016)